Leistungen
Die Osteopathie ist noch keine schulmedizinisch – wissenschaftlich anerkannte Heilmethode.
Sie kann ergänzend zu sonstigen schulmedizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Im Einzelfall kann sie den Gang zum Arzt oder Psychologen nicht ersetzen.
Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und beinhaltet:
- Anamnesegespräch
- körperliche Untersuchung
- osteopathische Behandlung

Die Abrechnung der Osteopathie erfolgt über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Osteopathie ist grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit Januar 2012 werden zunehmend osteopathische Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen unterstützt. mehr Info
Dafür ist in der Regel eine formlose Bescheinigung Ihres Arztes erforderlich sowie die Bedingung, dass die Behandlung durch einen Therapeuten mit anerkannter osteopathischer Ausbildung erfolgt. Als Mitglied des Bundesverbandes für Osteopathie -BVO e.V.- erfülle ich die geforderten Qualitätsstandards.
Ich empfehle Ihnen im Vorfeld, eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, übernehmen diese, je nach abgeschlossenem Tarif, die Behandlungskosten. Auch hier empfehle ich Ihnen, eine Kostenübernahme vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären.
Physiotherapie
Private Kassen, Beihilfe, Postbeamtenkassen