Leistungen
Sie ist eine alternative Behandlungsmethode und kann ergänzend zu sonstigen schulmedizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Im Einzelfall kann sie den Gang zum Arzt oder Psychologen nicht ersetzen.
Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und beinhaltet:
- Anamnesegespräch
- Körperliche Untersuchung
- Osteopathische Behandlung
Erstattung bzw. Bezuschussung von Krankenkassen
Die Abrechnung der Osteopathie erfolgt über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern eine Selbstzahlerleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen zwischenzeitlich einen Teil der Behandlungskosten. Der Betrag der Bezuschussung variiert jedoch von Kasse zu Kasse. mehr Info
Die Erstattung eines Teilbetrages geschieht, wenn die Behandlung durch einen Therapeuten mit anerkannter osteopathischer Ausbildung erfolgt. Als Mitglied des Bundesverbandes für Osteopathie –BVO e.V.– erfülle ich die geforderten Qualitätsstandards.
Ich empfehle Ihnen im Vorfeld, eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, übernehmen diese, je nach abgeschlossenem Tarif, die Behandlungskosten. Auch hier empfehle ich Ihnen, eine Kostenübernahme vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären.
Physiotherapie
Private Kassen, Beihilfe, Postbeamtenkassen