Leistungen
Die Osteopathie ist noch keine schulmedizinisch- wissenschaftlich anerkannte Heilmethode.
Sie ist eine alternative Behandlungsmethode und kann unterstützend zu sonstigen schulmedizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Bei anhaltenden oder starken Beschwerden sollte immer ein Arzt konsultiert werden, um die Ursache abzuklären und eine angemessene medizinische Therapie einzuleiten.
Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und beinhaltet:
- Anamnesegespräch
- körperliche Untersuchung
- Osteopathische Behandlung
Erstattung bzw. Bezuschussung von Krankenkassen
Die Abrechnung der Osteopathie erfolgt über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen sondern eine Selbstzahlerleistung.
Immer mehr Menschen setzen auf die sanfte Behandlung der Osteopathie, daher haben viele gesetzlichen Krankenkassen die Vorteile der Osteopathie erkannt und sie in den Leistungskatalog aufgenommen. Der Betrag der Bezuschussung variiert jedoch je nach Kasse.
Eine Liste finden Sie hier.
Die Erstattung eines Teilbetrages geschieht, wenn die Behandlung durch einen Therapeuten mit anerkannter osteopathischer Ausbildung erfolgt. Als Mitglied des Bundesverbandes für Osteopathie -BVO e.V.- erfülle ich die geforderten Qualitätsstandards.
Ich empfehle ihnen im Vorfeld, eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, übernehmen diese, je nach abgeschlossenem Tarif, die Behandlungskosten. Auch hier empfehle ich Ihnen, eine Kostenübernahme vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären.
Physiotherapie
Private Kassen, Beihilfe, Postbeamtenkassen